Sonstige Angaben
Achtung! Wer bewusst und gewollt falsche Hinweise meldet, kann sich strafbar machen.
Ehrverletzungen wie Beleidigung und Verleumdung sowie die falsche Verdächtigung einer anderen Person oder das Vortäuschen einer Straftat stellen selbst Straftaten nach den §§ 145d, 164 und 185 bis 189 des Strafgesetzbuches dar.